Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen am 3. Juli 2013 eingerichtet. Seine konstituierende Sitzung fand am 30. Juli 2013 statt.
Der Qualitätssicherungsrat (QSR) wurde zur externen Qualitätssicherung im Sinne einer qualitäts- und bedarfsorientierten, wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung der Lehramtsstudien eingerichtet. Seine Mitglieder sind in Ausübung ihrer Funktion unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Der QSR wird in seiner Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Der Qualitätssicherungsrat (QSR) wurde zur externen Qualitätssicherung im Sinne einer qualitäts- und bedarfsorientierten, wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung der Lehramtsstudien eingerichtet. Seine Mitglieder sind in Ausübung ihrer Funktion unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Der QSR wird in seiner Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt.